Gesetzliche Pflichten zur Barrierefreiheit für Unternehmen in Deutschland sind durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Landesgesetze geregelt. Diese Vorschriften verlangen, dass öffentliche Gebäude, Webseiten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote keine physischen oder digitalen Barrieren aufweisen, um die volle Teilhabe zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es für Unternehmen entscheidend, sich proaktiv mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
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Warum Barrierefreiheit für Unternehmen wichtig ist
Bedeutung der Barrierefreiheit: Inklusion und Teilhabe
Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Anforderung – sie ist ein zentraler Baustein einer modernen, inklusiven Gesellschaft. Für Unternehmen bedeutet Barrierefreiheit, dass Produkte, Dienstleistungen und digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von etwaigen Einschränkungen, genutzt werden können. Das fördert die gesellschaftliche Teilhabe und bietet vielen Menschen die Möglichkeit, selbstbestimmt am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dabei profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen – auch ältere Menschen oder temporär eingeschränkte Nutzer (beispielsweise durch einen Gipsarm oder laute Umgebung) haben so uneingeschränkten Zugang zu den Angeboten eines Unternehmens.
Wirtschaftliche Vorteile: Barrierefreiheit als Chance
Barrierefreiheit zahlt sich auch wirtschaftlich aus. Unternehmen, die frühzeitig in barrierefreie Lösungen investieren, erschließen sich einen deutlich größeren Kundenkreis. Schätzungen zufolge leben allein in Deutschland über zehn Millionen Menschen mit Behinderungen; hinzu kommt eine alternde Gesellschaft, in der das Thema immer mehr an Bedeutung gewinnt. Ein barrierefreies Angebot kann für Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil darstellen und neue Marktsegmente erschließen. Darüber hinaus führt Usability für alle zu einer allgemeinen Verbesserung der Nutzererfahrung, was sich positiv auf Conversion Rates und Kundenbindung auswirkt.
Auswirkungen auf das Unternehmensimage und die Kundenbindung
Barrierefreiheit ist auch ein Eckpfeiler eines positiven Markenimages. Unternehmen, die Inklusion leben, werden als sozial engagiert und verantwortungsbewusst wahrgenommen. Diese Haltung schafft Vertrauen bei Bestands- und Neukunden, die gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Sensibilität Wert auf Diversity und Gleichstellung legen. Außerdem stärkt Barrierefreiheit die Markenidentität und kann einen bleibenden ersten Eindruck hinterlassen – wie Sie im BeitragErster Eindruck Grafikdesign Markenwahrnehmung Verstehennachlesen können.
Die Grundlagen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Definition des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung des Europäischen Richtlinie für Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA). Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Anforderungen an Barrierefreiheit zu erfüllen und regelt zugleich deren Überwachung und Kontrolle.
Inkrafttreten am 28. Juni 2025: Auswirkungen auf den Markt
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – Unternehmen haben also eine festgelegte Frist, um die entsprechenden Anpassungen umzusetzen. Ab diesem Datum sind viele Unternehmen verpflichtet, sämtliche unter das Gesetz fallenden Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Wer bis dahin nicht handelt, läuft Gefahr, rechtliche Sanktionen und finanzielle Einbußen zu riskieren. Besonders zentral ist die Anpassung digitaler Angebote, etwa Webseiten und Apps, die künftig den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.
Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) und ihre Bedeutung
Die EU-Richtlinie, deren Umsetzung das BFSG darstellt, verfolgt das Ziel einer europaweit einheitlichen Barrierefreiheit. Der EAA sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Angebote nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten europäischen Wirtschaftsraum barrierefrei gestalten müssen, sobald sie grenzüberschreitend tätig sind. Für Unternehmen bedeutet das Planungssicherheit – und bietet Anreize, frühzeitig auf zukunftssichere Lösungen zu setzen.
Betroffene Unternehmen: Wer steht unter dem Gesetz?
Übergreifende Kategorien: Hersteller, Händler und Dienstleister
Das BFSG nimmt verschiedene Wirtschaftsteilnehmer in die Pflicht – darunter Hersteller von Produkten, Händler sowie sämtliche Dienstleister, die entsprechende Angebote bereitstellen oder vermitteln. Konkret erfasst das Gesetz nicht nur klassische Industrieunternehmen, sondern auch Einzelhändler, Online-Shops und Digitalagenturen.
Identifikation der relevanten Unternehmensgrößen: Wer ist betroffen?
Nicht jedes Unternehmen ist gleichermaßen betroffen. Das BFSG unterscheidet zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen. Maßgeblich ist unter anderem die Mitarbeiterzahl sowie der Jahresumsatz. Besonders im Fokus stehen mittlere und große Betriebe, während für Kleinstunternehmen definierte Ausnahmen gelten.
Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Wer profitiert und warum?
Kleinstunternehmen – das sind Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro – sind weitgehend von den Vorgaben des BFSG ausgenommen. Sie sind laut Gesetz nicht verpflichtet, digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Die Intention: Kleine Betriebe sollen angesichts ihrer oft begrenzten Ressourcen nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Konkrete Pflichten für Unternehmen: Was ist zu beachten?
Produkte und Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen
Das BFSG definiert klar, welche Produkte und Dienstleistungen unter die Barrierefreiheitspflicht fallen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Webseiten, Online-Shops und Apps
- Selbstbedienungsterminals (wie Bankautomaten oder Ticketautomaten)
- E-Reader und elektronische Kommunikationsdienste
- Ticketverkaufssysteme, E-Commerce-Dienste und mehr
Insbesondere digitale Lösungen sind Kernaspekte des Gesetzes. Wer unsicher ist, welche Angebote betroffen sind, sollte das Leistungsspektrum detailliert prüfen oder fachliche Beratung in Anspruch nehmen.
Anforderungen an Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Auffindbarkeit
Für die betroffenen Produkte und Dienstleistungen gelten folgende Mindestanforderungen:
- Zugänglichkeit: Die Information und Navigation müssen klar, einfach und für alle verständlich sein – etwa durch Vorlesefunktionen, hohe Kontraste und textliche Alternativen zu Grafiken.
- Nutzbarkeit: Funktionalität und Bedienbarkeit sind so bereitzustellen, dass auch Menschen mit Einschränkungen alle wesentlichen Aktionen problemlos durchführen können (z.B. via Tastaturbedienung anstatt Maus).
- Auffindbarkeit: Angebote müssen leicht auffindbar und verständlich strukturiert sein, um Suchprozesse und Orientierung zu erleichtern.
Mehr Details zu barrierefreiem Webdesign, auch im Hinblick auf responsive Designs, finden Sie im BeitragResponsives Webdesign Für Optimalen Nutzerkomfort.
Ausnahmen und Nachweispflichten im Detail
Definition und beispielhafte Fälle von unverhältnismäßiger Belastung
Das Gesetz enthält eine sogenannte Zumutbarkeitsklausel: Falls die Umsetzung der Barrierefreiheit zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde, etwa durch erhebliche Kosten im Verhältnis zu den Unternehmensressourcen, kann von einzelnen Anforderungen abgesehen werden. Beispiele dafür können extrem aufwendige Individualentwicklungen oder technische Unmöglichkeiten sein. Der Nachweis der Unverhältnismäßigkeit muss jedoch gut dokumentiert und im Zweifel gegenüber Aufsichtsbehörden dargelegt werden.
Besondere Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen: Kriterien und Nachweise
Wie bereits erwähnt, sind Kleinstunternehmen von vielen Verpflichtungen ausgenommen. Darüber hinaus können auch kleine und mittlere Unternehmen unter bestimmten Umständen Ausnahmen geltend machen, etwa wenn sie nachweislich die Anforderungen wirtschaftlich oder organisatorisch nicht erfüllen können. In solchen Fällen sind jedoch präzise Nachweise (zum Beispiel Kostenkalkulationen, Angebotseinholung, Dokumentation technischer Schwierigkeiten) beizubringen.
Dokumentationspflichten und wie Unternehmen diese erfüllen können
Alle Unternehmen, die sich auf eine Ausnahme berufen oder die Barrierefreiheit umsetzen, sind verpflichtet, ihre Maßnahmen und Entscheidungen umfassend zu dokumentieren. Dazu zählen etwa:
- Berichte über erfolgte Änderungen und Anpassungen
- Kostennachweise oder Angebote zur Umsetzung
- Interne Protokolle und Prüfberichte
Diese Dokumentationen müssen mindestens so lange aufbewahrt werden, wie das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung angeboten wird.
Praxisbeispiele: Umsetzung der Vorschriften
Unternehmen im Fokus: Erfolge und Herausforderungen bei der Umsetzung
Viele Unternehmen sehen sich bei der schrittweisen Umsetzung der neuen Anforderungen mit Herausforderungen konfrontiert – doch es gibt ebenso zahlreiche Erfolgsgeschichten. So konnte ein Einzelhändler durch die Einführung einer barrierefreien Website seinen Kundenkreis deutlich erweitern und erhielt positives Feedback von Nutzerinnen und Nutzern mit Einschränkungen. Ein anderer Dienstleister implementierte gezielt Texte in Leichter Sprache und ergänzte sein Angebot um Videoinhalte mit Untertiteln.
Best Practices aus verschiedenen Branchen
In einem breiten Branchenvergleich zeigen sich unterschiedliche Ansätze:
Branche |
Maßnahme |
Ergebnis |
Einzelhandel |
Barrierefreier Online-Shop mit Vorlesefunktion |
Steigerung der Verkaufszahlen, verbesserte Nutzerbewertungen |
Bankwesen |
Barrierefreie Geldautomaten und Online-Banking-Portale |
Weniger Serviceanfragen, höhere Kundenzufriedenheit |
Bildungssektor |
Leichte Sprache, Untertitel, Screenreader-Kompatibilität |
Inklusive Bildungsangebote, mehr Teilnehmende |
Dienstleistungen |
Zugängliche Kommunikationswege, z.B. Chat und E-Mail |
Bessere Erreichbarkeit und Servicequalität |
Tipps und Tricks zur optimalen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
Um die gesetzlichen Anforderungen effizient und nachhaltig zu erfüllen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Barrierefreiheit bereits bei der Planung neuer Angebote mitdenken
- Fachkundige Beratung hinzuziehen (z.B. durch spezialisierte Agenturen)
- Regelmäßige Nutzer-Tests, idealerweise auch mit Betroffenen durchführen
- Schrittweise Umstellung statt Hauruck-Aktion, um Ressourcen zu schonen
Auch eine umfassende Überarbeitung des Webdesigns trägt dazu bei, die geltenden Anforderungen zu erfüllen: Lesen Sie mehr dazu inWas ist gutes webseiten design und warum ist es wichtig.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen: Was droht Unternehmen?
Marktüberwachung und deren Bedeutung
Um die Einhaltung des BFSG sicherzustellen, sieht das Gesetz Mechanismen zur Marktüberwachung vor. Behörden überprüfen stichprobenartig oder auf Hinweis die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit entsprechenden Maßnahmen rechnen.
Bußgelder und Abmahnungen: Financial Impact
Verstöße gegen das BFSG können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Neben erheblichen Bußgeldern drohen kostenintensive Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände – mit potenziell gravierenden Auswirkungen auf das Unternehmensbudget und die Reputation.
Regelungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften
Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach Schweregrad und Dauer des Verstoßes und kann im Einzelfall mehrere zehntausend Euro erreichen. Unternehmen sind daher gut beraten, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen und sich etwa durch regelmäßige Audits abzusichern.
Übergangsregelungen: Zeitrahmen und Vorbereitungsmaßnahmen
Aufbau eines Zeitplans: Wie Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten können
Der Countdown bis Juni 2025 läuft – Unternehmen müssen zeitnah einen strukturierten Zeitplan für die Umsetzung entwickeln:
- Analyse des Ist-Zustands (Audit bestehender Angebote und Prozesse)
- Definition des erforderlichen Anpassungsbedarfs
- Ressourcenplanung und Budgetierung
- Schulung der Mitarbeitenden (z.B. zu barrierefreiem Webdesign)
- Fortlaufende Kontrolle und Qualitätssicherung
Wichtigkeit der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Barrierefreiheit ist Teamarbeit: Damit die Vorgaben auch im Alltag gelebt werden, empfiehlt sich die umfassende Schulung der involvierten Mitarbeitenden. Workshops, E-Learnings und regelmäßige Updates helfen, Wissen aufzubauen und zu vertiefen.
Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen: Beratungsangebote und Ressourcen
Zahlreiche Beratungsangebote, Praxisleitfäden und Tools unterstützen Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Wer gezielt Unterstützung sucht, findet auf unserer Informationsseite bfsg fundierte Informationen und praxisnahe Hilfestellungen.
Zukünftige Entwicklungen: Barrierefreiheit über 2025 hinaus
Ausblick auf künftige gesetzliche Änderungen und Trends in der Barrierefreiheit
Gesetze und Normen zur Barrierefreiheit werden fortlaufend weiterentwickelt, um den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Künftige Änderungen werden voraussichtlich weitere Lebensbereiche und technische Plattformen betreffen. Unternehmen sind gut beraten, sich auch nach 2025 über Neuerungen zu informieren.
Technologische Innovationen und ihre Rolle in der Barrierefreiheit
Neue Technologien wie künstliche Intelligenz, sprachgesteuerte Systeme oder VR/AR bieten zusätzliche Potenziale für Barrierefreiheit. So können etwa Webseiten mittels KI individuell angepasst oder Assistenzdienste in Echtzeit angeboten werden. Mobile Angebote profitieren von responsiven Layouts und adaptiven Interfaces. Mehr dazu im BeitragEntwicklung Mobiler Webseiten Für Perfekte Nutzererfahrungen.
Engagement für soziale Verantwortung: Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft
Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht – sie ist ein Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung. Unternehmen, die sich aktiv für Inklusion einsetzen, leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer offenen und vielfältigen Gesellschaft.
Fazit: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Barrierefreiheit stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – bietet aber zugleich enorme Chancen: Sie erschließt neue Kundengruppen, stärkt das Markenimage und trägt aktiv zu einer inklusiven Gesellschaft bei. Das BFSG schafft klare Rahmenbedingungen und sorgt für Transparenz im Markt. Durch rechtzeitige Vorbereitung, strukturiertes Vorgehen und die Nutzung von Beratungsangeboten können Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben effizient und gewinnbringend erfüllen. Greifen Sie Barrierefreiheit proaktiv auf – für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe!
Sie haben Fragen? brumm digital GmbH ist für Sie da!
Im Zuge der bevorstehenden Änderungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist es für Unternehmen unerlässlich, proaktiv zu handeln und sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. brumm digital GmbH bietet Ihnen die Expertise, die Sie benötigen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Ihre digitale Präsenz zu optimieren. Mit maßgeschneiderten Lösungen in den Bereichen Webentwicklung, digitale Gestaltung und Marketing sind wir Ihr zuverlässiger Partner, um Barrierefreiheit zur Unternehmensschance zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam innovative und kreative Ansätze entwickeln, die sowohl Ihre Kundenbindung stärken als auch Ihr Unternehmensimage verbessern. Zögern Sie nicht, uns unter +49 (0) 6704 9373770 zu kontaktieren – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen, die Zukunft der Inklusion erfolgreich zu gestalten. Entscheiden Sie sich für brumm digital GmbH und bringen Sie Ihr Unternehmen in die digitale Erfolgsspur!
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