Die Bedeutung der Barrierefreiheit im digitalen Raum ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigen die Anforderungen daran, dass Websites, Online-Shops und digitale Dienstleistungen füralleMenschen zugänglich sind – also auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. In Deutschland gewinnt dieses Thema insbesondere durch gesetzliche Anforderungen wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Umsetzung der EU-Richtlinie (EAA) immer mehr an Bedeutung.
Für Unternehmen und öffentliche Institutionen ist die barrierefreie Gestaltung ihrer Internetauftritte längst nicht mehr nur ein freiwilliger Akt der sozialen Verantwortung. Sie ist vielmehr rechtlich relevant und ein wichtiges Kriterium für die digitale Teilhabe. Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln, wie Screenreadern, problemlos auf Inhalte und Funktionen zugreifen können. Gerade öffentliche Stellen sind nach europäischen Regelungen und nationalem Recht verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für Unternehmen rückt dies durch das bfsg ebenfalls mit Fristen und Pflichten in den Vordergrund.
Im Überblick ergeben sich daraus nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile: Barrierefreie Websites erreichen eine größere Zielgruppe, fördern Inklusion und profitieren oft auch vom besseren Ranking in Suchmaschinen.