Barrierefreie PDFs sind digitale Dokumente, die so gestaltet und strukturiert sind, dass sie von allen Nutzern vollständig gelesen und verstanden werden können – unabhängig von eventuellen Einschränkungen, wie beispielsweise Seh- oder Leseschwächen. Ziel ist es, den Inhalt für technische Hilfsmittel wie Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Braillezeilen zugänglich zu machen. Im Zentrum steht die Chancengleichheit: Jeder soll Zugang zu denselben Informationen haben.
Barrierefreiheit digitaler Dokumente bezieht sich dabei auf verschiedene Ebenen: von einer klaren Lesereihenfolge, über sinnvolle Überschriftenstrukturen, kontrastreiche Farbgestaltung bis hin zu alternativen Texten für Bilder. Besonders wichtig ist dabei, dass die PDFs nach internationalen Standards wie PDF/UA (Universal Accessibility) erstellt werden, um die Kompatibilität mit Hilfstechnologien sicherzustellen.
In Deutschland regeln mehrere Gesetze – insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die EU-Richtlinie 2016/2102 – die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Unternehmen und öffentliche Stellen sind verpflichtet, digitale Informationen, inklusive Dokumenten wie PDFs, so anzubieten, dass niemand ausgeschlossen wird. Mehr Angaben zu gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie auf unserer bfsg Service-Seite.