Barrierefreiheit im B2B – Was Unternehmen wissen sollten
Wie sichtbar ist Ihre Website eigentlich?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG. Damit gelten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Viele Unternehmen haben ihre Websites deshalb bereits überprüft oder entsprechend angepasst. Doch gerade im B2B-Bereich stellt sich häufig die Frage:
Muss unsere Website überhaupt barrierefrei sein?
Die Antwort ist nicht ganz so pauschal, wie man vielleicht denkt.
Was bedeutet das BFSG für Websites?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll dafür sorgen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind.
Im digitalen Bereich betrifft das unter anderem bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu können beispielsweise Online-Shops oder andere digitale Angebote gehören, über die Verbraucher Verträge abschließen können.
Wichtig dabei: Nicht jede B2C-Website fällt automatisch unter das BFSG. Entscheidend ist unter anderem, welche Produkte oder Dienstleistungen über die Website angeboten werden. Zudem gibt es beispielsweise für bestimmte Kleinstunternehmen Ausnahmen bei Dienstleistungen.
Und wie sieht es bei reinen B2B-Websites aus?
Unternehmen, deren Dienstleistungen sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, fallen damit grundsätzlich nicht unter die entsprechenden Anforderungen des BFSG.
Eine klassische B2B-Unternehmenswebsite muss also nicht automatisch aufgrund des BFSG barrierefrei gestaltet werden.
Trotzdem lohnt es sich, das Thema nicht direkt abzuhaken.
Denn auch eine B2B-Website wird letztendlich von Menschen genutzt – und einige Bereiche richten sich sogar ganz bewusst an Privatpersonen.
Besonders interessant: die Karriereseite
Ein gutes Beispiel dafür ist die Karriereseite.
Hier sprechen Unternehmen potenzielle Mitarbeiter an, stellen offene Positionen vor und ermöglichen häufig eine direkte Online-Bewerbung.
Wichtig ist auch hier die rechtliche Einordnung: Eine Karriereseite fällt nicht allein deshalb unter das BFSG, weil sich dort Privatpersonen bewerben können. Bewerbungsangebote zielen nicht auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags ab.
Trotzdem halten wir gerade diesen Bereich für besonders relevant.
Wer neue Mitarbeiter sucht, sollte schließlich dafür sorgen, dass möglichst viele potenzielle Bewerber die angebotenen Informationen problemlos nutzen und sich ohne unnötige digitale Hürden bewerben können.
Was macht eine Website barriereärmer?
Barrierefreiheit muss nicht bedeuten, die komplette Website neu zu entwickeln.
Oft sind es viele einzelne Punkte, die zusammenspielen. Dazu gehören beispielsweise:
- ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen
- eine klare Struktur von Seiten und Überschriften
- verständliche Inhalte
- Alternativtexte für relevante Bilder
- Bedienbarkeit über die Tastatur
- verständliche und zugängliche Formulare
- sinnvoll beschriftete Buttons und Links
Gerade Kontakt- und Bewerbungsformulare verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit. Wenn ein Nutzer zwar alle Informationen lesen kann, am Ende aber das Formular nicht problemlos bedienen kann, entsteht trotzdem eine Barriere.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Frage
Unabhängig davon, ob eine Website gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, können viele dieser Maßnahmen auch die allgemeine Usability und Nutzererfahrung verbessern.
Eine klare Navigation hilft allen Nutzern. Gute Kontraste erleichtern das Lesen. Verständliche Formulare reduzieren Abbrüche. Eine saubere Seitenstruktur sorgt dafür, dass Informationen schneller gefunden werden.
Für B2B-Unternehmen kann es deshalb sinnvoll sein, das Thema digitale Barrierefreiheit spätestens bei einem Website-Relaunch oder einer größeren Weiterentwicklung mitzudenken.
Gerade bei Karriereseiten und Recruiting-Prozessen sehen wir darin einen wichtigen Baustein für einen modernen digitalen Auftritt.
Wie barrierefrei ist Ihre Website?
Sie sind unsicher, welche Anforderungen für Ihre Website gelten oder an welchen Stellen Verbesserungen sinnvoll wären?
Gerne schauen wir uns Ihre Website gemeinsam an und besprechen, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen relevant sind.