Was Ist BFSG Wen Betrifft Und Welche Auswirkungen Hat Es
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Was Ist BFSG? – Wen betrifft es und welche Auswirkungen hat es?

Das Bundesvergabefreiheitsschutzgesetz (BFSG) betrifft öffentliche Aufträge in Deutschland und regelt die Vergabe von Aufträgen über den Schwellenwert hinaus. Es zielt darauf ab, die Transparenz und Chancengleichheit im Vergabeverfahren zu erhöhen und somit den Wettbewerb zu fördern. Die Auswirkungen des BFSG sind vielfältig: Es schützt kleinere Unternehmen vor Benachteiligungen und fördert die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards. Zudem schafft es rechtliche Klarheit und ermöglicht eine bessere Nachverfolgbarkeit von Vergabeentscheidungen, was zu einer höheren Akzeptanz in der Öffentlichkeit führen kann.

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Willkommen bei brumm digital GmbH, Ihrer digitalen Agentur aus Deutschland, die sich auf maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen spezialisiert hat! In der heutigen Informationsgesellschaft ist die Barrierefreiheit ein entscheidendes Thema, und das bevorstehende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird weitreichende Auswirkungen auf viele Branchen haben. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die Definition des BFSG, den Geltungsbereich seiner Anforderungen und die potenziellen Veränderungen, die auf Unternehmen zukommen. Egal, ob Sie im E-Commerce, Gesundheitswesen oder anderen Bereichen tätig sind, die bevorstehenden Fristen und Pflichten erfordern ein strategisches Vorgehen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre digitalen Angebote nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch für alle Menschen zugänglich sind! Kontaktieren Sie uns unter +49 (0) 6704 9373770 für individuelle und kreative Lösungen, die Ihre Online-Präsenz stärken!

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Was ist das BFSG? Die Definition und seine Ziele

DasBarrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)ist ein bedeutendes Gesetz in Deutschland, das im Zentrum der nationalen Bemühungen steht, Barrierefreiheit in unserer digitalen und physischen Umwelt konsequent umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Grundlage dafür bildet die europäische Richtlinie 2019/882 – auch bekannt alsEuropean Accessibility Act(EAA). Die EU-Richtlinie fordert, dass alle Mitgliedsstaaten umfassende Regelungen zur Barrierefreiheit in nationales Recht überführen.

Das BFSG verfolgt im Wesentlichen drei Kernziele:

  • Förderung der Inklusion durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen
  • Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen
  • Vereinheitlichung und Nachbesserung bestehender Regelungen im Bereich Barrierefreiheit

Im Fokus stehen insbesondere digitale Produkte und Dienstleistungen wie Online-Shops, Banking-Anwendungen, Ticketautomaten oder Webseiten. Damit adressiert das Gesetz die Herausforderungen der Digitalisierung und sorgt dafür, dass niemand von der Nutzung ausschlaggebender Angebote und Services ausgeschlossen wird.

Inkrafttreten des BFSG: Zeitrahmen und Geltungsbereich

Der Gesetzgeber hat für das Inkrafttreten klare Fristen definiert. Das BFSG tritt am28. Juni 2025in Kraft – einen Tag nach Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie. Unternehmen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, erhalten Übergangsfristen, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Die wichtigsten Fristen und Übergangsregelungen im Überblick:

Maßnahme Stichtag/Frist Betroffene Gruppe
Inkrafttreten des BFSG 28. Juni 2025 Alle betroffenen Unternehmen
Ausnahme für vor dem Stichtag bereitgestellte Produkte Bis 28. Juni 2030 Hersteller, Händler
Verpflichtende Barrierefreiheit digitaler Dienste Direkt ab 28. Juni 2025 Alle Dienstleister

Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehören, unter anderem:

  1. Bankdienstleistungen und Zahlungsautomaten
  2. Elektronische Kommunikationsdienste (z.B. Apps, Webseiten, E-Books)
  3. Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  4. Bahn-, Bus-, Flug- sowie Schiffsverkehrsdienstleistungen
  5. Dienstleistungen im Gesundheitswesen (digitale Formulare, Terminbuchsysteme, Informationsportale)

Nicht nur digitale Angebote, sondern auch physische Produkte wie Kiosksysteme und Bankautomaten fallen in den Geltungsbereich – sofern sie interaktive digitale Schnittstellen besitzen.

Wer ist von den Anforderungen des BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft eine breite Zielgruppe innerhalb der Wirtschaft. Im Fokus stehen alleHersteller, Händler, Importeure und Dienstleister, die relevante Produkte und Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbieten. Dabei reicht die Bandbreite von klassischen Produktionsunternehmen über Banken und Versicherungen hinweg bis zu IT- und Webdienstleistern.

Besonders betroffen sind dabei die folgenden Branchen:

  • E-Commerce und Onlinehandel
  • Finanzdienstleister und Banken
  • Gesundheitsdienste
  • Verkehrsunternehmen und Ticketdienstleister
  • Telekommunikationsunternehmen

Ausgenommen vom Anwendungsbereich sindKleinstunternehmen: Werweniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euroerzielt, muss die Vorgaben des BFSG nicht zwingend umsetzen. Dennoch bietet es sich auch kleinen Betrieben an, Barrierefreiheit proaktiv zu berücksichtigen, um die eigene Reichweite und Usability zu verbessern.

Sie möchten prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum  bfsg .

Neue Pflichten und Verantwortlichkeiten für Unternehmen

Das BFSG schreibt sehr konkrete Anforderungen für verschiedene Wirtschaftsteilnehmer vor. Unternehmen müssen bestehende und neue Produkte sowie Dienstleistungen so gestalten, dass sie allen Menschen gleichermaßen zugänglich sind.

Rolle Pflichten laut BFSG
Hersteller Entwicklung von barrierefreien Produkten, Dokumentation und Konformitätserklärung
Händler/Importeure Sicherstellung, dass nur konforme Produkte verkauft/importiert werden
Dienstleister Gestaltung barrierefreier digitaler und physischer Leistungen

Unternehmen müssen die barrierefreie Gestaltung dauerhaft nachweisen und relevante Nachweisdokumente bereithalten. Dazu gehört oftmals auch die Integration barrierefreier Funktionen in firmeninterne Entwicklungs-, Design- und Supportprozesse.

Folgende Maßnahmen lassen sich in Unternehmensstrategien integrieren:

  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung digitaler Angebote (z.B. Websites, Online-Shops, Apps)
  • Einsatz vonbarrierefreiem Grafikdesignund kontrastreichen Elementen
  • Barrierefreiheit im Rahmen vondigitalen Produktkonfiguratorenund Webanwendungen gewährleisten
  • Schulungen für Mitarbeitende zu Barrierefreiheit und Inklusion

Für die Selbstprüfung bieten sich verschiedene Tools wie der „BFSG-Check“ oder automatisierte Testsysteme an, um sicherzustellen, dass Webseiten und digitale Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine umfassende Übersicht zum Thema Unternehmensverantwortung finden Sie auf unserer Service-Seite zum  bfsg .

Auswirkungen des BFSG auf den Markt und die Verbraucher

Mit Inkrafttreten des BFSG wird sich der digitale Markt erheblich verändern. Unternehmen, die frühzeitig barrierefreie Angebote schaffen, sichern sich entscheidende Wettbewerbsvorteile und erschließen neue Zielgruppen.

Die wichtigsten Auswirkungen im Überblick:

  1. Veränderungen im E-Commerce:Online-Shops werden nutzerfreundlicher, da sie für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen zugänglich sind. E-Commerce-Plattformen wie Shopsysteme oder Produktkonfiguratoren müssen stringent barrierefrei umgesetzt werden.
  2. Bessere Teilhabe:Menschen mit Behinderungen können digitale Dienstleistungen leichter in Anspruch nehmen: Von der Online-Terminbuchung in Praxen bis zum barrierefreien Online-Banking.
  3. Langfristige Effekte:Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen, profitieren von einer inklusiveren Gesellschaft, erhöhter Kundenbindung und Innovationskraft. Die Wirtschaft wird auf neue Bedürfnisse sensibilisiert und erschließt neue Geschäftsfelder.

Zudem hat das BFSG positive Effekte auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und die User Experience – denn barrierefreie Websites sind grundsätzlich besser bedienbar und werden von Suchmaschinen wie Google positiver bewertet.

Sanktionen und Bußgelder bei Nichteinhaltung

Die Einhaltung des BFSG ist keine Option, sondern eine Pflicht. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen.

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro pro Verstoß
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände
  • Rufschädigung und Vertrauensverlust bei Kunden

Beispielhafte Verstöße können sein:

  1. Barrierefreie Navigation fehlt bei Online-Shops
  2. Automaten, die keine Sprachsteuerung oder Kontrastanzeige bieten
  3. Formulare, die nicht mit Screenreadern bedienbar sind

Neben den Strafzahlungen sieht das Gesetz auch Anreize vor, die Einhaltung zu fördern. Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen, stärken ihr Image als inklusiver Anbieter und steigern die Kundenzufriedenheit. Tipps und Anleitungen zur Umsetzung finden Sie auf unserer  bfsg -Dienstleistungsseite.

Aktuelle Situation der Barrierefreiheit in Deutschland

Obwohl Europa und Deutschland bei der Barrierefreiheit Fortschritte gemacht haben, ist der Status quo in vielen Branchen noch ausbaufähig:

  • Rund 70 % der überprüften Webseiten sind nicht barrierefrei
  • Viele Onlineshops erfüllen die Mindestanforderungen nicht
  • Digitale Behördendienste weisen noch deutliche Lücken auf

Die größten Herausforderungen:

  1. Mangel an qualifizierten Experten im Bereich Accessibility
  2. Fehlende Kenntnis über bestehende gesetzliche Vorgaben
  3. Unzureichende Test- und Anpassungsprozesse

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegt Deutschland im Mittelfeld. Skandinavische Staaten und Großbritannien sind in puncto digitale Barrierefreiheit weiter fortgeschritten. Das BFSG soll den Rückstand aufholen und die Rahmenbedingungen für digitale Teilhabe verbessern. Für tiefergehende Informationen zu Webprojekten empfehlen wir die Lektüre des ArtikelsWie man WordPress Website bearbeiten kann.

Frequently Asked Questions (FAQ) zum BFSG

Welche Unternehmen sind von den Regelungen des BFSG betroffen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die im Gesetz explizit aufgeführt sind. Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis maximal zwei Millionen Euro.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung des BFSG?

Nichteinhaltung kann Bußgelder bis zu 100.000 € nach sich ziehen. Außerdem können Abmahnungen und Reputationsverluste entstehen, wenn Barrierefreiheit nicht gewährleistet wird.

Wie kann ich prüfen, ob mein Unternehmen vom BFSG betroffen ist?

Ein Unternehmens-Check anhand der BFSG-Produkte und -Dienstleistungen hilft. Ein Einstieg bietet die Lektüre der Serviceseite  bfsg , wo Sie weitere Infos und Ressourcen finden.

Welche Anforderungen stellt das BFSG an digitale Produkte und Dienstleistungen?

Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie beispielsweise von Screenreadern erkannt werden, Kontraste bieten, mit der Tastatur bedient werden können und eine klare Informationsstruktur besitzen.

Welche Auswirkungen hat das BFSG auf den Online-Handel?

Online-Händler müssen ihre Shopsystems und Produktdarstellungen so anpassen, dass sie auch für Menschen mit Behinderung vollständig zugänglich und nutzbar sind. Handfeste Tipps zur Gestaltung bietet unser Artikel zumWooCommerce in WordPress konfigurieren.

Der Weg nach vorne: Strategien zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit sollte nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance gesehen werden. Unternehmen, die diesen Wandel aktiv gestalten, profitieren langfristig auf vielfältige Weise.

Nachhaltige Integration in Firmenkulturen

  • Verankerung von Barrierefreiheit als Bestandteil aller Geschäfts- und Entwicklungsprozesse
  • Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden, insbesondere in IT, Design und Kundenservice
  • Regelmäßige Audits und Tests digitaler sowie physischer Produkte

Tipps für eine optimale Vorbereitung auf das BFSG

  1. Frühzeitig Verantwortlichkeiten festlegen (Accessibility Officer, Projektteams)
  2. Barrierefreiheit in Design- und Entwicklungsprozesse integrieren (siehe auchCorporate Website gestalten)
  3. Bestehende Produkte und Angebote auf Konformität prüfen
  4. Kundenbedürfnisse analysieren und Rückmeldungen direkt in den Prozess einspielen
  5. Professionelle Beratung und zertifizierte Tools nutzen

Kollaboration und Weiterbildung

Für nachhaltige Ergebnisse empfiehlt sich Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen, Interessenvertretungen und Schulungsanbietern, um Wissen und Ressourcen sinnvoll zu bündeln und weiterzuentwickeln.

Abschlussbetrachtungen: Barrierefreiheit als gesellschaftliche Verantwortung

Barrierefreiheit ist weit mehr als ein gesetzliches Erfordernis – sie ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein Eckpfeiler gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Unternehmen tragen dabei eine wesentliche Rolle: Sie gestalten Produkte und Dienstleistungen, die für alle Menschen zugänglich sein müssen.

Wer Barrierefreiheit von Anfang an in seine Prozesse integriert, beweist Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Das BFSG ist nicht das Ende, sondern der Anfang eines neuen Verständnisses von Inklusion – in Wirtschaft, Gesellschaft und Alltag.

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Gesetzgebung weiterentwickeln wird – und können gemeinsam den Weg zu einer barrierefreien Zukunft ebnen.

Anhang: Wichtige Ressourcen und Kontakte

Weiterführende Literatur und Studien:

  • „Barrierefreiheit im Web“ – Studien der BITV-Teststelle
  • „Digitalisierung und Teilhabe“ – Aktuelle Marktanalysen verschiedener Forschungsinstitutionen

Für spezifische Fragen empfehlen wir den Kontakt zu Fachverbänden, Beratungsstellen und Aufsichtsbehörden. So wird Ihr Unternehmen nicht nur BFSG-konform, sondern auch Vorreiter in Sachen gesellschaftlicher Verantwortung und Inklusion.

Sie haben Fragen? brumm digital GmbH ist für Sie da!

Abschließend lässt sich sagen, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen darstellt, sondern auch eine Chance, sich als innovativer und verantwortungsvoller Akteur im digitalen Markt zu positionieren. Bei brumm digital GmbH verstehen wir die Herausforderungen, die mit der Umsetzung von Barrierefreiheit verbunden sind. Unsere Expertise in Webentwicklung, digitalem Marketing und Visualisierung bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um die Anforderungen des BFSG erfolgreich zu erfüllen. Egal, ob Sie Unterstützung bei der Entwicklung barrierefreier Webseiten oder bei der Optimierung Ihrer digitalen Dienstleistungen benötigen – wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns noch heute unter +49 (0) 6704 9373770 und lassen Sie uns gemeinsam an Ihren kreativen digitalen Lösungen arbeiten, die sowohl inklusiv als auch erfolgreich sind!

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