Ab 2025 wird in Deutschland die Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude und Verkehrsinfrastrukturen gesetzlich verpflichtend. Diese Regelung zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Diensten und Einrichtungen zu ermöglichen. Die Bedeutung dieser Maßnahme liegt nicht nur in der Förderung der Inklusion, sondern auch in der Schaffung eines Bewusstseins für die Bedürfnisse aller Menschen in der Gesellschaft. Durch die Umsetzung barrierefreier Standards wird das soziale Leben für viele verbessert und die Chancengleichheit gestärkt. Die Initiative trägt somit zur Förderung einer integrativen Gesellschaft bei, in der jeder Teilhabe erleben kann.
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**Digitale Barrierefreiheit: Ihr Schlüssel zum Erfolg bis 2025!** Willkommen zu unserer umfassenden Analyse über die Barrierefreiheitspflicht in Deutschland, die am 28. Juni 2025 in Kraft tritt! Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt sicher, dass Inklusion und Gleichberechtigung in der digitalen Welt gefördert werden. Bei brumm digital GmbH, einer führenden deutschen Agentur für digitale Lösungen, sind wir spezialisiert auf die Umsetzung effizienter Maßnahmen, die Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen dieser neuen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen. Von der Anpassung Ihrer Webseite bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden – unsere Expertise in Webentwicklung, digitalem Marketing und Corporate Design macht uns zu Ihrem wertvollen Partner auf dem Weg zur Barrierefreiheit. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter +49 (0) 6704 9373770, um maßgeschneiderte Lösungen zu entdecken, die nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch Ihrem Unternehmen ermöglichen, neue Marktchancen zu ergreifen!
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Überblick
Einführung in das BFSG: Historischer Kontext und gesetzgeberische Beweggründe
Das Thema Barrierefreiheit erhält in Deutschland seit Jahren wachsende Aufmerksamkeit. Die Gesellschaft wird älter, Vielfalt und Inklusion werden zunehmend als Selbstverständlichkeit anerkannt. Doch trotz vieler Schritte in Richtung Gleichberechtigung blieb der Zugang zu digitalen und physischen Produkten sowie Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung noch lange unzureichend geregelt – gerade im privaten und wirtschaftlichen Sektor. Hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an. Dieses Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act (EAA), der europaweit Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit vorschreibt. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und Diskriminierung aufgrund von Behinderung abzubauen.
Inkrafttreten des BFSG: Details zum Datum und rechtlichen Rahmenbedingungen
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag gelten klare Rahmenbedingungen: Bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die privatwirtschaftlich bereitgestellt werden, müssen barrierefrei nutzbar sein. Die Vorgaben betreffen sowohl neue Angebote als auch viele bestehende Produkte und Services, insbesondere im digitalen Umfeld. Mit der Einführung des BFSG werden Regelungslücken geschlossen und erstmals verbindliche Pflichten für private Anbieter im deutschen Recht verankert.
Ziele des BFSG: Förderung von Inklusion und gleichberechtigtem Zugang
Das BFSG verfolgt ein übergeordnetes Ziel: Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ohne Einschränkungen teilnehmen können. Barrierefreiheit wirkt dabei nicht nur im Interesse einer Minderheit – vielmehr profitieren Senioren, temporär eingeschränkte Menschen oder Nutzer mobiler Endgeräte ebenso. Barrierefreiheit ist ein Zukunftsthema mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
Betroffene Akteure unter dem BFSG
Unternehmen im Fokus: Wer muss sich anpassen?
Das BFSG hat weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Händler und Dienstleister, aber auch Banken, Telekommunikationsunternehmen und Transportunternehmen. Wer digitale Produkte (Webseiten, Software, Apps) herstellt oder vertreibt, muss künftig Barrierefreiheit gewährleisten. Auch der stationäre Handel, sofern er Produkte oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit bereitstellt, fällt unter die Pflichten.
Kleinstunternehmen und ihre Ausnahmen
Von zentraler Relevanz ist die Sonderregelung für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Für diese Unternehmen gelten in vielen Bereichen Ausnahmen, da von ihnen nicht die gleichen Investitionen wie von Großunternehmen erwartet werden können. Trotzdem ist es für auch kleinere Unternehmen ratsam, sich mit den Anforderungen zu beschäftigen, da Barrierefreiheit langfristig Vorteile bietet und die gesellschaftliche Erwartung steigt.
Öffentliche Institutionen und die Verantwortung
Bereits seit 2018 sind öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten – hierzu zählen Verwaltungen, Bibliotheken, Schulen oder Universitäten. Mit dem BFSG werden diese Vorgaben nun auf privatwirtschaftliche Akteure ausgeweitet. Die öffentliche Hand bleibt in der Vorbildrolle und trägt weiterhin die Verantwortung, Menschen mit Behinderung einen uneingeschränkten Zugang zu allen Angeboten zu ermöglichen.
Digitale Barrierefreiheit: Eine gesetzliche Notwendigkeit
Der Einfluss des European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act wurde 2019 von der EU verabschiedet und setzt verbindliche Mindestanforderungen für Barrierefreiheit europaweit. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie. Besonders hervorgehoben werden digitale Dienstleistungen, darunter Webseiten, mobile Anwendungen, E-Books, Bankdienstleistungen, E-Commerce-Plattformen und elektronische Geräte. Durch den EAA entsteht ein einheitlicher Binnenmarkt mit klaren Marktchancen für innovative Unternehmen.
Anpassung digitaler Plattformen: Was bedeutet Barrierefreiheit für Webseiten und Apps?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten und Apps so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von Behinderungen oder technischen Hilfsmitteln. Dies betrifft eine Vielzahl praktischer Aspekte: Texte müssen verständlich sein und sich anpassen lassen, Bedienoberflächen tastatur- oder per Sprachausgabe navigierbar, Farbkontraste ausreichend und Alternativtexte bei Bildern vorhanden. Mehr zur modernen Website-Entwicklung und dem Fokus auf Nutzerfreundlichkeit erfahren Sie in unserem Beitrag zurEntwicklung mobiler Webseiten.
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Minimale Standards und deren Bedeutung
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) definieren internationale Standards für die Barrierefreiheit digitaler Inhalte. Sie decken die Bereiche Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit ab. Das BFSG verpflichtet Website-Betreiber, mindestens die Stufe „AA“ dieser Richtlinien einzuhalten. Einhaltung dieser Vorgaben ist ein Muss für Unternehmen, die ihre Sichtbarkeit und ihren Erfolg im Netz nicht aufs Spiel setzen wollen. Auch aus Suchmaschinensicht ist dies vorteilhaft. Warum Suchmaschinenoptimierung und Barrierefreiheit Hand in Hand gehen, lesen Sie in unserem ArtikelWas ist SEO und warum braucht jede Website SEO?.
Technische und rechtliche Anforderungen für Unternehmen
Mindestanforderungen an Webseiten: Technische Spezifikationen und ihre Umsetzung
Webseiten und digitale Angebote müssen eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen, um als barrierefrei zu gelten. Dazu gehören:
- Alternativtexte für Grafiken und Bilder
- Videos mit Untertiteln oder Audiodeskription
- Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
- Korrekte Nutzung von Überschriftenstrukturen
- Klare und verständliche Sprache
- Sichere Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Keine Barrieren in Formularen (Labels, Eingabehilfen)
Technisch empfiehlt es sich, bereits beim Webdesign auf die Einhaltung dieser Vorgaben zu achten. Wer eine Firmenwebsite relauncht oder neu anlegt, sollte von Anfang an barrierefrei denken. Tipps dazu geben wir in unserem BeitragWie man eine Corporate Website gestalten kann.
Praxisbeispiele: Unternehmen, die Barrierefreiheit erfolgreich umgesetzt haben
Einige Unternehmen haben Barrierefreiheit beispielhaft umgesetzt. Die Deutsche Bahn etwa bietet barrierefreie Buchungsfunktionen in der App, Audiodeskriptionen am Bahnhof und eine spezielle Hilfshotline. Banken richten ihren Online-Banking-Bereich für Screenreader-Nutzer ein, während führende Versandhändler ihre Shops nach WCAG-Standards evaluieren lassen. Folgende Tabelle veranschaulicht typische Umsetzungsschritte in verschiedenen Branchen:
| Branche |
Maßnahme |
Nutzen |
| Banken |
Barrierefreies Online-Banking (Screenreader-kompatibel) |
Alle Kunden können Bankdienstleistungen nutzen |
| Einzelhandel |
Zugängliche Webshops (leichte Navigation, Alt-Texte) |
Kundenkreis erweitern, Image stärken |
| Verkehrsunternehmen |
Apps mit Sprachsteuerung, Audiodeskription, stufenloser Zugang |
Bessere Kundenzufriedenheit, rechtliche Sicherheit |
Sanktionen bei Nichteinhaltung: Konsequenzen und rechtliche Folgen
Wer die Vorgaben des BFSG nicht beachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Zuständige Behörden können Kontrollen durchführen, Nachbesserungen anordnen und bei fortdauernden Mängeln Bußgelder erheben. Auch zivilrechtliche Klagen durch Betroffene sind möglich. Unternehmen sollten das Risiko von Imageschäden und Kundenverlust nicht unterschätzen.
Übergangsfristen und notwendige Vorbereitungen
Zeitplan bis zur Umsetzung: Fristen für bestehende und neue Produkte
Das BFSG gibt klare Fristen vor: Für die meisten betroffenen Produkte und Dienstleistungen endet die Übergangsphase am 28. Juni 2025. Lediglich Produkte, die bereits vor Juni 2025 auf dem Markt waren und nachweislich nicht mehr nachgerüstet werden können, sind von einer Nachrüstpflicht ausgenommen. Neue Produkte und Dienstleistungen müssen ab dem Inkrafttreten alle Anforderungen erfüllen.
- Überprüfung der bestehenden Angebote auf Barrierefreiheit
- Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Umstellung
- Schulung der Mitarbeitenden
- Implementierung technischer Anpassungen
- Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation
Handlungsschritte für Unternehmen: Was muss jetzt unternommen werden?
Unternehmen sollten schnellstmöglich interne und externe Ressourcen mobilisieren. Dazu zählen: – Eigene Webseiten, Apps und digitale Prozesse auf Barrierefreiheit prüfen und testen – Klare Verantwortlichkeiten zur Umsetzung festlegen – Externe Dienstleister für Audits und Anpassungen einbeziehen – Schulung der Mitarbeitenden zu Barrierefreiheit und inklusiver Kommunikation – Zeitnah mit der Umstellung beginnen, um die Frist nicht zu verpassen
Dokumentationspflichten und Überwachung: Wie Unternehmen ihre Compliance nachweisen
Das BFSG sieht Informations- und Dokumentationspflichten vor. Unternehmen müssen auf Anforderung nachweisen, wie sie für Barrierefreiheit sorgen. Dazu gehören auch gut dokumentierte Anpassungen, Testprotokolle und Schulungsnachweise. Die zuständigen Behörden überwachen die Umsetzung und prüfen auf Beschwerde, stichprobenartig oder anlassbezogen.
Gesellschaftliche Relevanz und Vorteile der Barrierefreiheit
Inklusion und Chancengleichheit: Auswirkungen auf die Gesellschaft
Barrierefreiheit ist ein Meilenstein für die Gesellschaft. Millionen Menschen mit Behinderung, Senioren sowie temporär eingeschränkte Personen erhalten mehr Teilhabe am öffentlichen und digitalen Leben. Die Umsetzung des BFSG sendet ein starkes Signal: Vielfalt wird positiv bewertet und unterstützt.
Vorteile für Unternehmen: Marktchancen und innovative Ansätze durch Barrierefreiheit
Barrierefreie Produkte und Angebote erschließen neue Zielgruppen und stärken die Kundenbindung. Wer als innovatives Unternehmen wahrgenommen werden möchte, kommt an Barrierefreiheit nicht vorbei. Sie bietet Chancen zur Markenprofilierung und eröffnet neue Märkte, wie der Vergleich zu anderen europäischen Ländern zeigt. Mehr zur Entwicklung innovativer Webanwendungen finden Sie im ArtikelWas ist eine Single Page Webanwendung.
EU-weite Harmonisierung: Standards und Praktiken im europäischen Binnenmarkt
Mit dem European Accessibility Act entsteht ein einheitlicher europäischer Rahmen. Unternehmen, die die BFSG-Anforderungen erfüllen, sind bestmöglich für den EU-weiten Vertrieb und neue Geschäftsbeziehungen gerüstet. Dies reduziert Kosten und Komplexität für internationale Anbieter und fördert die Innovationskraft im Binnenmarkt.
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
Bedeutung von Schulungsprogrammen: Wie Mitarbeitende auf Barrierefreiheit vorbereitet werden können
Mitarbeitende sind der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie müssen sensibilisiert und weitergebildet werden, um Barrieren zu erkennen und aktiv abzubauen. Dazu eignen sich Workshops, digitale Lernmodule und Praxisschulungen. Themen können den Umgang mit Screenreadern, einfache Sprache oder barrierefreies Design umfassen.
Ressourcen und Werkzeuge für die Schulung: Hilfsmittel zur Unterstützung der Umsetzung
Es gibt zahlreiche Hilfsmittel und Tools, um Barrierefreiheit im Alltag zu fördern: – Checklisten und Handbücher der WCAG – Automatisierte Prüf-Tools für Webseiten (z. B. Lighthouse oder AXE im Chrome-Browser) – Lernplattformen und Webinare – Erfahrungsberichte von Betroffenen Mit diesen Ressourcen können sowohl neue als auch bestehende Mitarbeiter praxisnah und effektiv geschult werden.
Die Rolle der Technik in der Barrierefreiheit
Innovationen zur Unterstützung: Technische Lösungen für Barrierefreiheit
Moderne technische Lösungen unterstützen bei der Verwirklichung von Barrierefreiheit. Beispielsweise ermöglichen Self-Service-Terminals mit Sprachausgabe oder Tastatursteuerung Barrierefreiheit im stationären Handel. Software-Lösungen wandeln geschriebene Sprache in Audio, digitale Assistenten helfen bei der Navigation durch Webseiten. Auch beim Hosting können technische Details einen Unterschied machen – wie im BeitragWie man eine eigene Website hosten kannerläutert.
Zukunftsausblick: Trends und Entwicklungen im Bereich der Barrierefreiheit
Die nächsten Jahre versprechen weitere Fortschritte: Künstliche Intelligenz wird dazu beitragen, digitale Angebote dynamisch auf individuelle Bedürfnisse anzupassen. Auch die Integration von Augmented und Virtual Reality in barrierefreie Anwendungen wird zunehmen. Unternehmen, die frühzeitig auf diese Trends setzen, stärken ihre Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsposition.
Fazit und Ausblick
Wachstumspotenzial und Herausforderungen
Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie stellt eine gesellschaftliche Chance und eine Notwendigkeit für zukunftsorientierte Unternehmen dar. Durch das bfsg werden Standards gesetzt, die für nachhaltiges Wachstum und mehr Teilhabe sorgen. Die bevorstehende Umsetzung ist eine Herausforderung, aber auch eine Gelegenheit: Wer frühzeitig Barrierefreiheit integriert, profitiert von neuen Kundenkreisen, EU-weiten Marktchancen und einem besseren Image. Die kommenden Jahre werden zeigen, welche Unternehmen und Branchen:innen mit Innovationskraft und Weitblick vorangehen.
Quellen und weiterführende Informationen
Empfohlene Literatur und Ressourcen
Wer sich intensiver mit der Thematik beschäftigen möchte, findet zahlreiche fundierte Quellen und weiterführende Veröffentlichungen:
Natürlich stehen auch einschlägige Foren, Fachbücher und Beratungsstellen für spezifische Rückfragen bereit. Unternehmen empfiehlt es sich, spezialisierte Beratungen und externe Prüfstellen einzubeziehen, um alle Anforderungen rechtssicher umzusetzen und dauerhaft von den Vorteilen der Barrierefreiheit zu profitieren.
Sie haben Fragen? brumm digital GmbH ist für Sie da!
Abschließend lässt sich sagen, dass die Implementierung von Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine bedeutende Chance für Unternehmen darstellt. Die vorgestellten Informationen zeigen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vorzubereiten. Bei brumm digital GmbH bieten wir Ihnen maßgeschneiderte digitale Lösungen, um Ihre Webseite oder Anwendung barrierefrei und benutzerfreundlich zu gestalten. Unser erfahrenes Team für Webentwicklung, Grafikdesign und digitales Marketing steht bereit, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen und sicherzustellen, dass Sie rechtliche Standards erfolgreich umsetzen. Zögern Sie nicht, uns für eine unverbindliche Beratung zu kontaktieren. Rufen Sie uns unter +49 (0) 6704 9373770 an und starten Sie Ihre Reise in eine inklusive Zukunft mit uns an Ihrer Seite!
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